Eine der häufigsten Fragen, die uns immer wieder gestellt wird: Dürfen Urnen mit nach Hause genommen werden? Auch in Bestatterkreisen ein heiß diskutiertes Thema. In diesem Artikel wollen wir einen Überblick geben.
Darf ich im Jahr 2024 eine Urne mit nach Hause nehmen?
In Deutschland herrscht nach wie vor Friedhofszwang oder auch Friedhofspflicht. Der Leichnam oder die Asche von Menschen darf demnach nur in dafür vorgesehenen Arealen, also auf dem Friedhof oder in einem Bestattungswald, beigesetzt werden. Das bedeutet, dass Verstorbene in offiziellen Gräbern die letzte Ruhe finden müssen.
Es ist Angehörigen in Deutschland also nicht gestattet, die Urne einer verstorbenen Person mit nach Hause zu nehmen und in den eigenen vier Wänden oder im Garten aufzubewahren. So schreibt es das deutsche Bestattungsgesetz vor.
Die Friedhofspflicht gilt übrigens nur für Menschen. Tierurnen darf man im Haus oder im Garten aufstellen. Auch eine leere Urne dürfen Sie selbstverständlich als Erinnerung zu Hause aufbewahren.
Bestattungsgesetz in Deutschland
Sonderfälle Bestattungsgesetz
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Regelungen sind sich jedoch ähnlich und unterscheiden sich vor allem in der Bestattungsfrist. Sie finden das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes meistens auf deren Internetseiten.
Bestattungen in Bremen
Das Bundesland Bremen hat im Jahr 2014 das Bestattungsgesetz gelockert:
Urne im eigenen Garten verstreuen
Dort ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, nach der Kremation die Asche mit nach Hause zu nehmen und im Garten (und NUR im Garten!) zu verstreuen. Für diese Option gibt es eine Voraussetzung: Zum Verstreuen der Asche benötigt man eine Genehmigung. Diese wird nur erteilt, wenn die verstorbene Person den letzten Hauptwohnsitz in Bremen hatte und der Verstreuung vor seinem Tod zugestimmt hat.
Bestattungen in Nordrhein-Westfalen
Wie oben bereits angesprochen sind die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer sehr ähnlich, und sie unterscheiden sich häufig nur in der Bestattungsfrist. Diese Bestattungsfrist wies in Nordrhein-Westfalen eine Lücken auf. Der Urnentransport ist in NRW nach der Einäscherung durch Angehörige erlaubt (Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen § 15 Abs. 5). Wenn der Verstorbene keine Wünsche zu seinem Bestattungsort geäußert, oder vor seinem Tod festgelegt hat, dürfen die Angehörigen auch den Ort entscheiden, wo der Verstorbene bestattet werden soll. Das besondere in Nordrhein-Westfalen war, dass es für diese Entscheidung der Ortsfindung keinen vorgegeben Zeitraum gab. So war es demnach möglich, die Urne auf einem legalen Weg, zumindest für eine gewisse Zeit, zuhause aufbewahren zu können. Diese “Lücke” wurde jedoch mittlerweile geschlossen, die Bestattung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Ein Transport der Urne durch Angehörigen ist aber immer noch möglich. Vielleicht ist dieser Zeitraum für viele Menschen bereits entscheidend und wirkt sich positiv auf den Trauerprozess aus. In anderen Bundesländern gibt es die Regelung, dass die Urne nur an Friedhofsträger oder Bestatter ausgehändigt werden darf, und auch innerhalb einer bestimmten Zeit beigesetzt werden muss.
Langlebige Glasurnen für die Aufbewahrung Zuhause
Bestattungen in Berlin
Auch in Berlin gibt es Änderungen an dem Bestattungsgesetz im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Wahrscheinlich aufgrund des hohen Anteils von Kulturen aus aller Welt gibt es eine Lockerung bezüglich der Sargpflicht. In anderen Religionen kommen sarglose Bestattungen häufig vor. Die neuesten Lockerungen erlauben also aus religiösen Gründen eine Bestattung ohne Sarg, lediglich in einem Leichentuch. Auf eine Feuerbestattung hat diese Regelung allerdings keinen Einfluss, und auch die Friedhofspflicht gilt hier weiterhin.
Urne Zuhause in Europa
Und wie sieht es in unseren Nachbarländern aus? Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen? Im Ausland haben Angehörige dank lockerer Bestattungsgesetze mehr Möglichkeiten bei der Wahl der Bestattung. In der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden ist es ohne weiteres möglich, die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Ob man die Urne dann auf den Kaminsims stellt oder im Garten verstreut, ist dem Gesetzgeber egal. Vielfältige Bestattungsmöglichkeiten, die teilweise auch in Deutschland angeboten werden, wie z.B. Wiesen-, Gletscher- oder auch Ballonbestattungen, also Bestattungsformen, bei denen die Asche verstreut wird, werden zwar von deutschen Bestattern angeboten, allerdings findet das eigentliche Verstreuen im Ausland statt, meist in der Schweiz oder in Frankreich. Auch in Österreich ist es möglich die Urne zu Hause aufzubewahren, allerdings gibt es dort je nach Bezirk gewisse Auflagen. Hier erfahren Sie mehr über die Regelungen in Österreich.
Wo dürfen Urnen beigesetzt werden?
Urnen dürfen in Deutschland auf Friedhöfen, in Ruhewäldern und auf See beigesetzt werden. Für die Seebestattung ist eine besondere Seeurne notwendig. Auch die Bestattung in Kolumbarien ist erlaubt. Diese Urnenwände befinden sich in der Regel auf Friedhöfen.
Übrigens: Wer für die Bestattung verantwortlich ist, legen die Gesetze meist auch fest. Eine häufige Reihenfolge ist:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Großeltern
- Volljährige Geschwister oder Enkel
Mit einer Vollmacht für die Totenfürsorge kann im Vorhinein allerdings auch festgelegt werden, wer dafür verantwortlich ist.
Alternative Bestattungsmethoden in Deutschland
Angehörige suchen immer häufiger nach Alternativen zur Bestattung auf einem Friedhof. Für viele Menschen passt der Friedhof einfach nicht mehr mit der persönlichen Trauerverarbeitung zusammen.
Daher wächst in Deutschland die Nachfrage nach alternativen Bestattungsmethoden. Ruhewälder erhalten immer größeren Zulauf und auch Seebestattungen an der Nord- oder Ostsee sind beliebt. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist außerdem die Streubestattung erlaubt.
Die Urne zu Hause aufstellen – Eine Ordnungswidrigkeit
In Deutschland ist der Bestatter dafür verantwortlich, dass die Urne ordnungsgemäß überführt wird. Nach der Kremation wird die Asche in eine Aschekapsel abgefüllt und direkt an einen Bestatter übergeben. Eine Weitergabe an die Angehörigen ist somit gar nicht möglich, außer der Bestatter macht sich strafbar.
Und selbst wenn die Kremation im Ausland stattfindet, sobald die Urne nach Deutschland kommt, herrscht wieder Friedhofszwang. Wird die Asche daraufhin nicht ordnungsgemäß bestattet, begehen die Hinterbliebenen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe bis zu 1.500 Euro geahndet werden kann.
Warum gibt es den Friedhofszwang?
Natürlich gibt es auch Gründe, die gegen eine Gesetzesänderung sprechen. Der Friedhofszwang stellt sicher, dass es sowohl für Familienangehörige als auch für Freunde der verstorbenen Person einen Ort des Gedenkens gibt, der jederzeit zugänglich ist. Auf einem privaten Grundstück ist das nicht möglich. Zusätzlich soll durch den Friedhofszwang sichergestellt werden, dass die Totenruhe eingehalten wird.
Außerdem müsste die Frage geklärt werden, welcher Angehörige die Totenfürsorge übernimmt und somit das alleinige Recht an der Urne hat. Und was passiert bei Familienstreitigkeiten? Es könnte durchaus auch zu Problemen führen, sollte der Friedhofszwang gelockert oder aufgehoben werden.
Seit Jahren wird in Deutschland über eine Lockerung diskutiert, eine Gesetzesänderung steht jedoch nicht in Aussicht. Sollte es in Zukunft doch eine Änderung geben, werden wir Sie hier darüber informieren!