Wenn ein Familienmitglied oder ein Freund stirbt, hinterlässt er oft ein Erbe. Sie haben immer die Wahl und Möglichkeit die Erbschaft anzunehmen, oder auszuschlagen, wenn Sie diese aus bestimmten Gründen nicht antreten möchten. Doch was bedeutet es ein Erbe auszuschlagen, wie funktioniert es und was sollte dabei beachtet werden? Diese Fragen werden im folgenden Beitrag beantwortet.
Was bedeutet „Erbe ausschlagen“?
Wenn jemand stirbt, hinterlässt er oft Vermögen, Eigentum und auch Schulden. Diese Dinge werden in der Regel an die nächsten Angehörigen des Verstorbenen vererbt. Möchte jemand das Erbe nicht antreten, gibt es die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Das Erbe auszuschlagen bedeutet, dass man offiziell auf das Erbe verzichtet. Man gibt damit alle Ansprüche auf das Vermögen und Eigentum des Verstorbenen ab.
Gründe ein Erbe auszuschlagen
Warum sollte man ein Erbe ausschlagen?
Es gibt verschiedene Gründe, warum man das Erbe ausschlagen sollte:
- Schulden: Wenn der Verstorbene Schulden hatte, können diese auf die Erben übergehen.
- Kein Interesse: In manchen Fällen besteht einfach kein Interesse an dem Erbe, da jemand zum Beispiel schon genug Geld und Besitztümer hat.
- Konflikte: Es können Konflikte mit anderen Erben über das Erbe entstehen. Um diese zu vermeiden, können Sie das Erbe ausschlagen.
- Verantwortung: Ein Erbe anzunehmen bedeutet auch die Verantwortung für das Vermögen und Eigentum des Verstorbenen zu übernehmen. Manchen Menschen ist diese Verantwortung zu groß.
Wie kann man das Erbe ausschlagen?
Wenn man das Erbe ausschlagen möchte, muss man eine Erklärung abgeben. Diese Erklärung muss notariell beglaubigt werden. Das bedeutet, dass man sie einem Notar vorlegen muss, sodass er die Echtheit der Erklärung bestätigt. Die Erklärung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls abgegeben werden. Wenn die Frist der 6 Wochen nicht eingehalten wird, wird man automatisch als Erbe akzeptiert und kann das Erbe nicht mehr ausschlagen.
Kann man das Erbe auch teilweise ausschlagen?
Es ist möglich, das Erbe teilweise auszuschlagen. Das bedeutet, dass man nur auf einen Teil des Erbes verzichtet, aber den Rest annimmt. Auch bei dieser Option muss eine Erklärung verfasst, und vom Notar bestätigt werden.
Was passiert mit dem Erbe, wenn man es ausschlägt?
Wenn man das Erbe ausschlägt, erbt man nichts von dem Verstorbenen. Stattdessen geht das Erbe an den nächsten Erben über. Wenn es keine Erben gibt, wird das Erbe an den Staat weitergegeben. In diesem Fall wird das Erbe verkauft, und der Erlös wird zur Tilgung von Schulden verwendet.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de