Die Kosten für eine Beerdigung können je nach Ort und Art der Beerdigung stark variieren und können für viele Familien eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Doch wer ist verantwortlich für die Beerdigungskosten, und was passiert, wenn niemand für die Kosten aufkommen kann? In diesem Beitrag beantworten wir diese Fragen.
Hier erfahren Sie mehr über Bestattungskosten.
Wer ist für die Beerdigungskosten verantwortlich?
Die Frage, wer für die Beerdigungskosten verantwortlich ist, ist gesetzlich geregelt. Laut § 1968 BGB verläuft die Kostentragungspflicht einer Bestattung nach einer bestimmten Reihenfolge:
- Erbe oder Erbengemeinschaft
- Unterhaltspflichtige
- Angehörige
- Staat
Wenn die verstorbene Person über eine Sterbegeldversicherung verfügt hat, werden die Kosten normalerweise von dieser Versicherung abgedeckt. In Deutschland gilt die sogenannte „Bestattungspflicht“. Das bedeutet, dass die oben aufgeführten Personen für die Organisation und die Kosten der Bestattung verantwortlich sind.
Lesen Sie hier weiter um mehr über die Erbreihenfolge zu erfahren.
Was passiert, wenn niemand für die Bestattungskosten aufkommt?
Wenn niemand für die Kosten der Beerdigung aufkommt, kann der Staat bzw. die jeweilige Gemeinde der verstorbenen Person herangezogen werden. Dies gilt bei folgenden Fällen:
- Wenn der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat, kann das Sozialamt die Kosten für die Beerdigung übernehmen.
- wenn es keine kostentragungspflichtige Verwandte gibt
- wenn kostentragungspflichtige Verwandte das Erbe ausschlagen
- wenn kostentragungspflichte Verwandte nicht zahlungsfähig sind
Beerdigungskosten reduzieren
Wie kann ich die Beerdigungskosten reduzieren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine Beerdigung zu reduzieren:
- Günstige Bestattungsart wählen (zum Beispiel eine Urnenbeisetzung)
- Bestattung selbst organisieren (ohne Bestattungsgesellschaft)
- Keine Trauerfeier organisieren
Quelle: Aeternitas.de