Wenn ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person stirbt, kann dies eine sehr emotionale, aufwühlende und stressige Zeit sein. In dieser Zeit müssen jedoch auch viele rechtliche Dinge geklärt werden, einschließlich der Frage, wer das Erbe des Verstorbenen erhält. Ein wichtiger Teil dieses Prozesses ist der Erbschein. In diesem Beitrag erklären wir, was ein Erbschein ist, wann er benötigt wird und wie man ihn beantragt.
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Es bestätigt, wer die gesetzlichen Erben des Verstorbenen sind und welche Anteile sie am Nachlass erhalten. Der Erbschein ist eine wichtige rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte im Zusammenhang mit dem Nachlass des Verstorbenen wie zum Beispiel bei Banken oder Versicherungen.
Es folgt ein Beispiel eines Erbscheins, damit Sie einen Überblick bekommen wie dieser aussehen kann und was dort vermerkt ist:
Wann wird ein Erbschein benötigt?
Ein Erbschein ist nicht in allen Fällen erforderlich. Im Allgemeinen wird er jedoch dann benötigt, wenn Vermögenswerte des Verstorbenen wie Bankkonten, Immobilien oder Wertpapiere vorhanden sind. In solchen Fällen benötigen die Erben den Erbschein, um ihre Erbansprüche geltend zu machen und den Nachlass aufzuteilen.
Sind ein öffentliches oder privates Testament sowie ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll vorhanden, wird in der Regel kein Erbschein gebraucht. Um sicher zu gehen, sollten Sie sich bei einem Anwalt informieren.
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Grundsätzlich kann jeder Erbe einen Erbschein beantragen. Wenn es jedoch mehrere Erben gibt, muss der Antrag von allen Erben gemeinsam gestellt werden. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass ein Notar den Antrag beglaubigen muss.
Wie beantragt man einen Erbschein?
Der Antrag auf einen Erbschein muss beim Nachlassgericht gestellt werden. Der Antrag muss alle erforderlichen Informationen und Dokumente erhalten, einschließlich eines Nachweises über den Tod des Verstorbenen und der Geburtsurkunden der Erben. Nach Prüfung des Antrags und Überprüfung der Erben werden die Erbscheine ausgestellt.
Kosten Erbschein
Wie viel kostet ein Erbschein?
Die Kosten für einen Erbschein hängen von der Höhe des Nachlasses ab. Ist die Erbmasse geringer, kostet der Erbschein somit weniger. Es folgt eine Tabelle mit der Kostenübersicht. Es ist jedoch immer ratsam, sich beim Nachlassgericht über die genauen Kosten zu informieren.
Wert des Erbes bis | Gebühr Erbschein | Gesamtkosten bei Antrag beim Nachlassgericht |
10.000 € | 75 € | 150 € |
50.000€ | 165 € | 330 € |
110.000€ | 273 € | 546 € |
200.000€ | 435 € | 870 € |
500.000€ | 935 € | 1.870 € |
1.000.000€ | 1.735 € | 3.470 € |
Quelle: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2, Tabelle B, Stand: März 2023)
Bearbeitungsdauer Erbschein
Wie lange dauert es, bis ein Erbschein ausgestellt ist?
Die Bearbeitungsdauer für den Antrag auf einen Erbschein hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung des Nachlassgerichts. In der Regel kann man jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten rechnen.