In diesem Artikel wird es um die Regelungen des Bestattungswesens und die Bestattungskultur in Österreich gehen. Hierbei wird differenziert zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung. Zu beachten ist, dass die Regelung des Leichen-und Bestattungswesens in Österreich den Ländern obliegt. Somit bestehen in Österreich neun Landesgesetze.
Landesgesetze zur Bestattungskultur in Österreich
Die Landesgesetze enthalten verschiedene Regelungen die sich teils deutlich unterscheiden. Es herrschen klare Regelungen über die Totenschau, Obduktion, die Leichenbestattung, die Überführung und Enterdigung von Leichen, Urnen und Aschenkapseln, Bestattungsanlagen und Krematorien, Grabstellenbenutzungsrecht bei Bestattungsanlagen von Gemeinden, sowie über die Gebühren bei Bestattungsanlagen von Gemeinden.
Es lassen sich in Österreich auch bestimmte Bestattungsarten laut Landesgesetz festhalten. Gängig sind, wie in Deutschland, Erdbestattungen und Feuerbestattungen. In manchen Bundesländern ist es außerdem gestattet den Leichnam, nicht wie gewöhnlich in einem Grab oder Kolumbarium, sondern in einer gemauerten Grabstelle (Gruft) zu beerdigen. Zudem ist es in Niederösterreich, nach Bewilligung der Landesregierung möglich, den Leichnam in einer privaten Begräbnisstätte beizusetzen, sofern diese gemauert ist.
Feuer- und Erdbestattungen in Österreich
Zu Erdbestattungen:
Grundsätzlich hat in Österreich die Erdbestattung auf Friedhöfen zu erfolgen. Die Landesgesetze sehen jedoch Regelungen und Verfahren vor, welche die Bestattung des Leichnams auch außerhalb von Friedhöfen z.B. in einer Gruft erlauben. Eine gesonderte Einwilligung ist aber notwendig. In Tirol gibt es diese Option jedoch nicht.
Zu Feuerbestattungen:
Auch bei einer Bestattungskultur in Österreich für Feuerbestattung ist die Beisetzung und Aufbewahrung der Urne oder Aschekapsel grundsätzlich auf einem Friedhof, auf einer Naturbestattungsanlage, Urnenhainen oder in Urnenhallen vorgesehen. Der Unterschied von der Feuerbestattung zur Erdbestattung liegt im Bestattungsort. Möchte man eine Bestattung außerhalb des Friedhofes, ist es mit einer Urne grundsätzlich leichter eine entsprechende Genehmigung zu erhalten.
Darf ich die Urne in Österreich in 2024 mit nach Hause nehmen?
Ja, es ist möglich die Urne in Österreich mit nach Hause zu nehmen, oder im Garten zu vergraben. Es ist allerdings nicht gestattet, die Asche im eigenen Garten zu verstreuen und wird mit einer hohen Strafe von 20.000€ versehen. Für die Mitnahme der Urne nach Hause gelten je nach Region in Österreich unterschiedliche Regelungen. Grundlegend muss allerdings eine Genehmigung vom Grundstückeigentümer oder Vermieter, sowie der Gemeinde eingeholt werden.
Bundesland | Voraussetzung |
Steiermark |
Bewilligung durch die Gemeinde. In Graz Bewilligung durch den Magistrat |
Vorarlberg |
Es darf nur ein Teil der Asche entnommen werden, der andere Teil muss in der Urne beigesetzt werden |
Tirol |
Es darf nur ein kleiner Teil der Asche entnommen werden, der Rest muss beigesetzt werden |
Wien |
Genehmigung durch die MA40: Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht |
Niederösterreich | Bewilligung durch die Gemeinde |
Burgenland | Genehmigung durch den Bürgermeister |
Kärnten | Die Urne darf nicht mit nach Hause genommen werden |
Salzburg | Genehmigung durch den Bürgermeister |
Oberösterreich | Bewilligung durch die Gemeinde |
Nach der Kremation können Sie die Urne in Österreich vom Bestatter übernehmen, oder mit einer weiteren Genehmigung auch selber überführen. Anschließend können Sie der Urne zu Hause einen würdevollen Platz zum ruhen und für Sie zum trauern und gedenken schenken.
Quelle:
- https://www.bestattervergleich.at/
- https://www.bestattungsinfo.at
Bild: Shutterstock
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