Wenn ein geliebter Mensch stirbt, müssen die Angehörigen neben der emotionalen auch die finanzielle Belastung für die Beerdigung tragen. In Deutschland können jedoch Beerdigungskosten von der Steuer abgesetzt werden, und die finanzielle Last kann somit reduziert werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Beerdigungskosten von der Steuer abzusetzen und welche Kosten absetzbar sind.
Was sind Beerdigungskosten?
Beerdigungskosten sind die Ausgaben, die für die Organisation und Durchführung einer Beerdigung anfallen. Dazu gehören Ausgaben für den Sarg, die Urne, den Friedhof, den Bestatter, die Trauerfeier, Blumen, Kondolenzbriefe und ähnliches. Diese Kosten können je nach Art der Beerdigung und den persönlichen Vorlieben des Verstorbenen oder der Angehörigen sehr unterschiedlich sein.
Hier eine Übersicht der Beerdigungskosten.
Wer kann Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?
Beerdigungskosten können von den Erben des Verstorbenen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Kosten müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur finanziellen Lage des Erben stehen und dürfen nicht aus einer Rechtspflicht entstehen.
Wie viel kann von der Steuer abgesetzt werden?
Der absetzbare Betrag für die Beerdigungskosten hängt von der individuellen Situation ab. Es gibt jedoch einige allgemeine Regeln, die beachtet werden sollten:
- Nur die tatsächlichen Kosten können abgesetzt werden, es gibt keine Pauschale
- Die Kosten müssen in dem Jahr entstanden sein, in dem der Verstorbene beerdigt wurde
- Der absetzbare Betrag ist auf den Teil der Kosten begrenzt, der nicht von einer Versicherung oder anderen Stelle erstattet wurde
- Die Kosten müssen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden
Bestattungskosten von den Steuern absetzen
Welche Unterlagen sind notwendig?
Um Beerdigungskosten von der Steuer absetzen zu können, müssen folgende Unterlagen vorhanden sein:
- Rechnungen und Quittungen über die angefallenen Kosten
- Belege über die Erstattungen durch Versicherungen oder andere Stellen
- Eine Sterbeurkunde, aus der hervorgeht, wer der Verstorbene war und wann er verstorben ist
Welche Kosten der Bestattung sind absetzbar?
Grundsätzlich sind alle Kosten absetzbar, die direkt mit der Beerdigung in Zusammenhang stehen:
- Die Kosten für den Sarg oder die Urne
- Die Kosten für den Friedhof oder die Grabstätte
- Die Kosten für den Bestatter
- Die Kosten für die Trauerfeier
- Die Kosten für Blumen und Kondolenzbriefe
Wichtig: Wir sind keine Steuerberater – bitte für den individuellen Fall mit einem Steuerberater besprechen!
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